Grundlage für die Durchführung der Where2B Konferenz ist die aktuell geltende Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Im Detail:
- Es gilt die 2G-Regel: geimpft oder genesen. Bitte beachten Sie, dass dies beim Einlass kontrolliert wird und eine Konferenzteilnahme ohne 2G nicht möglich ist.
- Im Gebäude besteht in allen öffentlichen Bereichen Mundschutzpflicht für Veranstaltungsteilnehmer.
- Im Veranstaltungsraum ist der Mindestabstand einzuhalten.
- Alle Veranstaltungsteilnehmer müssen sich mit Namen / Adresse / Aufenthaltszeit und Kontaktdaten im Haus registrieren.
- Die regelmäßige Desinfektion der Nutzflächen durch den Universitätsclub e. V. ist gewährleistet.
- Im Haus stehen flächendeckend Desinfektionsmittel in ausreichender Menge bereit.
Allgemeine Informationen zu der Durchführung von Veranstaltungen finden Sie auch der Homepage des Uniclubs.